Eins steht fest: Der Rotsünder ist glimpflich davongekommen. Wenn es eine Sportgerichtsverhandlung gegeben hätte, hätte es vermutlich für die Tätlichkeit eine wochenlange Sperre gegeben – und eine Geldstrafe obendrauf. Zumal in diesem Fall ein Schiedsrichter das „Opfer“ war. Was die Gründe für die milde Strafe angeht, hüllt sich der Kreisfußball-Verband in Schweigen. Gleiches gilt für die vom Spielausschuss durch den Vorsitzenden Henrik Wustrack ausgesprochene Strafe, die für mich schon fast ein gefühlter Freispruch ist. Wer Rot sieht, ist in der Regel mindestens für ein Spiel (oder länger) gesperrt. Das war hier nicht der Fall – warum auch immer?
Das die Entscheidung „nicht glücklich“ war, hat Kreisfußball-Boss Andreas Wittrock eingeräumt und dafür gesorgt, dass beim nächsten Mal so ein Fall vor dem Sportgericht verhandelt wird. Das ist auch richtig so, auch um für die nötige Transparenz zu sorgen.
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