Der im Februar erfolgte Kahlschlag könnte ein Nachspiel haben – und wirft die Frage auf, ob das bestehende Regelwerk zum Baumschutz in der Stadt Hameln ausreicht.
Der Kahlschlag am Hamelufer böte Anlass zu einer neuen Grundsatzdebatte über den Baumschutz. Scheint es doch im Rückblick so, als habe die bloße Existenz einer Baumschutzsatzung dazu geführt, dass Grundstückseigner zweimal überlegten, bevor sie einen Baum abholzten. Seit der Abschaffung der Satzung wirkt es, als fühlte sich mancher berechtigt, nun schalten und walten, vielmehr roden zu können, wie er wolle. Irrtum. Offenbar hat sich die neue Gesetzesregelung noch nicht rumgesprochen; hier ist die Stadt gefragt. Dessen ungeachtet kann der möglicherweise unrechtmäßige Kahlschlag am Hamelufer nicht mehr rückgängig gemacht werden. Umso fragwürdiger, dass sich das Unternehmen nicht dazu äußert.
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