„Leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“
Dieser stichwortartige Satz ist ein dicker Hund, der im Jahre 2019 wie aus der Zeit gefallen wirkt. Aus einer Zeit, in der etwa die Stadt Hameln redlich bemüht war, die sich in den 1950er Jahren hier niederlassenden Sinti wieder loszuwerden. Fast 70 Jahre später werden ihnen Wohnungen verwehrt – und das von einem Unternehmen, das von öffentlichen Einrichtungen mitgetragen wird. In der Dewezet-Serie „Familie Weiß – Sinti in Hameln“ in 2017 klagten Hamelner Sinti über die Schwierigkeit, in ihrer Heimatstadt Wohnungen zu finden, weil sie Sinti seien. Belegen ließ sich das bislang nicht. Jetzt gibt es einen gleichermaßen handfesten wie erschütternden Beweis. Der womöglich nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Die Verantwortlichen werden sich für ihr rassistisches Vorgehen möglicherweise vor einem Zivilgericht verantworten müssen. Gefragt sind aber auch Rathaus und Politik. Denn dass Hamelner in ihrer Heimatstadt keine Wohnung finden, weil sie etwa Sinti oder Roma sind, darf nicht sein. Der Bundestag hat die Marschrichtung gerade erst vorgegeben: Antiziganismus bekämpfen. Am Beispiel der WGH zeigt sich, dass dies auch in Hameln bitternötig ist. Jetzt müssen Taten folgen.
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