Monat für Monat können sich Arbeitnehmer aufgrund einer hohen Inflationsrate mit ihrem Einkommen immer weniger kaufen; die Forderung nach kräftigen Gehaltserhöhungen wirkt daher berechtigt. Und die Arbeitgeberseite dürfte kaum eine andere Wahl haben, als den Beschäftigten entgegenzukommen.
Schließlich herrscht im öffentlichen Dienst Fachkräftemangel – beispielsweise in den Kindergärten. Um den Personalbedarf in Zukunft decken zu können, wird die Arbeitgeberseite Berufseinsteigern attraktive Gehälter bieten müssen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als tariflich Beschäftigte nicht unbedingt zu den größten Leidtragenden der Inflation gehören. Denn sie haben die Gewerkschaft mit ihrer großen Verhandlungsmacht hinter sich und überhaupt die Möglichkeit, für mehr Geld gemeinsam auf die Straße zu gehen. Für die vielen Arbeitnehmer mit „frei verhandelten“ Verträgen ohne Tarifbindung gilt das nicht. Auch deren Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Forderung nach einem Inflationsausgleich keine Dekadenz ist, sondern für viele Familien schlichtweg eine Notwendigkeit.
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