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Freudenberg

Zwei Mädchen gestehen Tötung von zwölfjähriger Luise

Diese Tat macht sprachlos: Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen gestehen, die zwölfjährige Luise erstochen zu haben. Am Opfer entdecken Mediziner zahlreiche Messerstiche. Doch das Strafrecht greift hier nicht.

veröffentlicht am 14.03.2023 um 20:20 Uhr
aktualisiert am 15.03.2023 um 11:05 Uhr

14. März 2023 20:20 Uhr

Blumen und Kerzen wurden am Fundort des getöteten Mädchens niedergelegt. Foto: Roberto Pfeil/dpa
dpa

Diese Tat macht sprachlos: Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen gestehen, die zwölfjährige Luise erstochen zu haben. Am Opfer entdecken Mediziner zahlreiche Messerstiche. Doch das Strafrecht greift hier nicht.

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Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben gestanden, die zwölfjährige Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg erstochen zu haben. Die verdächtigen Mädchen und das Opfer hätten sich gekannt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Koblenz mit. Zum Motiv machten sie mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Vermutlich hätten «irgendwelche Emotionen» eine Rolle gespielt.

„Zunächst einmal muss man erklären, dass der Zweck jeglicher Sanktion im Jugendrecht in allererster Linie der Spezialprävention dient. Das bedeutet, dass jede staatliche Reaktion auf festgestelltes Unrecht einer Täterin oder eines Täters dem Erziehun
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Jugendrichter Thomas Franke im Interview: Wann kommen Jugendliche hinter Gitter?

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zeigte sich bestürzt: «Es zieht einem den Boden unter den Füßen weg.»

In der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz waren bei der Obduktion zahlreiche Messerstiche an der Leiche der Zwölfjährigen festgestellt worden. Luise sei verblutet. «Wir haben derzeit noch keine Tatwaffe», sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler. Polizisten suchten das Gelände um den Tatort erneut ab.

Foto: DIALOG

Die tatverdächtigen Mädchen waren ins Visier der Ermittler geraten, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.

«Nach über 40 Dienstjahren gibt es immer noch Ereignisse, die einen sprachlos zurücklassen», sagte der Koblenzer Polizei-Vizepräsident Jürgen Süs. Mannweiler sprach von einem erschütternden Fall: «Das ist kein Alltag.»

Mädchen droht keine Strafe

Da die mutmaßlichen Täterinnen noch Kinder sind, bedeutet dies laut Mannweiler, «dass keine strafrechtlichen Sanktionen erfolgen können, weil das Gesetz das verbietet». Die 12 und 13 Jahre alten Mädchen seien «in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes».

2021 gab es 19 tatverdächtige Kinder bei Delikten gegen das Leben. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Seltene Gewaltverbrechen: Wenn Kinder töten

Die vermisste zwölfjährige Luise war am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Am Montag hatten die Behörden bekanntgegeben, dass das Kind Opfer eines Verbrechens geworden war.

Die Schülerin war zuletzt am Samstag gegen 17.30 Uhr in Freudenberg gesehen worden, als sie nach dem Besuch einer Freundin zu Fuß den Heimweg antrat. Als die Zwölfjährige nicht nach Hause kam, hatten die Eltern nach etwa drei Stunden den Notruf gewählt. Es sei dann noch am Samstag eine Suchaktion mit Mantrailer-Spürhunden, einem Hubschrauber mit Wärmebildkamera, Drohnen sowie Kräften von Polizei und Feuerwehr in einem sehr unwegsamen Waldgelände gestartet worden, hieß es.

Nach Hinweisen habe dann ein Hundeführer der Polizei die Leiche des Mädchens am Sonntag in einem Böschungsbereich auf rheinland-pfälzischem Gebiet nahe der Landesgrenze gemeldet. Laut Mannweiler übernimmt in Kürze die Staatsanwaltschaft Siegen die Ermittlungen für «Restabklärungen».

Justizminister: «Lässt sich kaum begreifen»

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich betroffen. «Dass offenbar zwei kleine Mädchen diese abscheuliche Tat begangen haben, lässt sich kaum begreifen und macht tief betroffen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf - etwa in Form einer Absenkung des Alters für Strafmündigkeit - sieht Buschmann nicht. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, «aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht», sagte er.

NRW-Regierungschef Wüst sagte, es sei unvorstellbar und kaum auszuhalten, dass Kinder zu solchen Taten fähig seien. «Die geschilderten Details lassen uns erschaudern.» Was diese Tat in der Orts- und der Schulgemeinschaft von Luise auslöse, lasse sich bestenfalls erahnen. «Wo das Land helfen kann, wird das Land helfen», versicherte der Ministerpräsident. «Der Familie wünschen wir die notwendige Kraft, durch diese Zeit unfassbaren Schmerzes zu kommen.»

Information

Warum Kinder bei Straftaten nicht vor Gericht gestellt werden

Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbrechen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuldunfähig. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Deshalb werden Kinder selbst bei einem Tötungsdelikt nicht strafrechtlich verfolgt, sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verurteilt werden.

Bei aufsehenerregenden Fällen wird deshalb oft gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit abzusenken. Auch nach geltender Rechtslage ist es aber nicht so, dass die Tat keine Konsequenzen hätte.

Die Polizei ermittelt trotzdem - etwa um zu klären, was genau passiert ist und ob möglicherweise ältere, strafmündige Menschen an der Tat beteiligt waren. Dazu darf das Kind zur Dienststelle mitgenommen und befragt werden. Auch eine Durchsuchung ist möglich.

Bei einer Strafanzeige stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in jedem Fall wegen der fehlenden Strafmündigkeit ein. Sie prüft aber, ob das Familiengericht oder andere Stellen wie das Jugendamt zu benachrichtigen sind. Auch die Polizei informiert das Jugendamt.

Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Unterstützung. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt stark vom Einzelfall ab. Vielleicht braucht das Kind eine psychiatrische Behandlung, unter Umständen auch in einer geschlossenen Einrichtung. Möglich ist auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen - oder dass das Kind eine Zeit lang in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht wird. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind aber hoch.



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