Wer wird befragt?
Der Zensus teilt sich in eine Haushaltebefragung (in Niedersachsen betrifft das rund 800.000 Bürgerinnen und Bürger) und eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ, in Niedersachsen betrifft das rund 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger).
Wie wird befragt?
Die Haushaltebefragung findet - nach vorheriger Terminankündigung - an der Haustür statt, die GWZ-Befragten erhalten einen Brief.
Wann geht es los?
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) beginnt ab dem 12. Mai 2022 der Versand der Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer mit Wohnraum in Niedersachsen. Die Haushaltebefragung beginnt ab dem 16. Mai. Die Interviewerinnen und Interviewer klingeln zu einem vorher mitgeteilten Termin an der Haustür.
Muss ich antworten, wenn ich befragt werde?
Für die Erhebungen des Zensus besteht eine Auskunftspflicht, damit die erforderliche hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Was ist mit dem Datenschutz?
Alle Zensus-Mitarbeitenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die erhobenen Daten werden gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Persönliche Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, so dass keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Personen möglich sind. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nicht an Dritte außerhalb der amtlichen Statistik weitergegeben.