Die Neuregelung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch ist schon lange umstritten. Nun will das Bundesverfassungsgericht grundlegende Fragen klären. Es gehe um den im Grundgesetz enthaltenen Grundsatz, dass niemand wegen derselben Straftat mehrmals bestraft werden darf, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, am Mittwoch in Karlsruhe. Vor allem werde es darum gehen, ob das Verbot mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang abgewogen werden könne oder «abwägungs- und damit änderungsfest» sei.
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