Im Fall einer getöteten und in der Weser versenkten jungen Frau hat der Bundesgerichtshof große Teile eines Urteils des Landgerichts Verden in Kraft gelassen. Vor allem bleibe es beim Freispruch der drei Angeklagten vom Vorwurf des Mordes, teilte das oberste deutsche Strafgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Die anderen Schuldsprüche blieben weitgehend bestehen. Das Urteil sei weitgehend rechtskräftig (Az: 6 StR 275/22).
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