Der IS-Rückkehrerin Jennifer W. droht eine härtere Strafe, weil sie 2015 im Irak ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet sterben ließ ohne einzuschreiten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Frau aus Lohne in Niedersachsen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag auf Revision der Bundesanwaltschaft hin teilweise auf. Es begegne durchgreifenden rechtlichen Bedenken, dass das OLG hier einen minderschweren Fall angenommen habe, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer.
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