Ein wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangter Landwirt aus der Grafschaft Bentheim hat seine Strafe dem Grunde nach anerkannt. Ein für kommenden Montag angesetzter Verhandlungstermin sei aufgehoben worden, sagte am Donnerstag ein Sprecher des Amtsgerichts Nordhorn. «Der Einspruch ist auf die Tagessatzhöhe beschränkt worden», erklärte er. Die Anzahl von 170 Tagessätzen bleibe. Die Höhe werde nun schriftlich vom Landgericht festgesetzt - diese berechnet sich nach dem Einkommen des Landwirts. Weil für den Strafbefehl mehr als 90 Tagessätze angesetzt wurden, gilt der Landwirt damit als vorbestraft. Der Mann soll von ihm gehaltene Schweine vernachlässigt haben.
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