Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen Mann aus dem Landkreis Oldenburg einen Strafbefehl beim Amtsgericht Cloppenburg beantragt, weil er als Betreiber zweier Schweinemastanlagen etwa 850 skelettierte Schweinekadaver nicht unmittelbar beseitigt haben soll. Er sei damit seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Beseitigung, die unter anderem dem Zweck der Vermeidung von Gefährdungen für Leib und Gesundheit von Mensch und Tier diene, nicht nachgekommen, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft am Montag.
Der 49-Jährige soll die Tiere seit Anfang 2013 beziehungsweise Anfang Oktober 2015 in den Stallungen liegengelassen haben. Erst nach Entdeckung der Kadaver konnten die Ställe den Angaben zufolge Ende September 2021 durch eine Spezialfirma gereinigt und desinfiziert werden. Der Strafrahmen sieht eine Freiheitsstrafe bis zum einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
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