Das Landgericht Osnabrück hat der Mutter eines von ihrem Lebensgefährten zu Tode geschüttelten Kindes Schmerzensgeld zugesprochen. Im August 2017 hatte der Mann, der auf die beiden Kinder seiner damaligen Partnerin aufpassen sollte, eines der Kinder so heftig geschüttelt, dass es an den Folgen eines Schütteltraumas mit erheblichen Gehirnverletzungen starb. Laut Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts muss er der Mutter jetzt das Schmerzensgeld von insgesamt 35.000 Euro zahlen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 1 O 1857/21).
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