Der Prozess gegen einen 51-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Stieftochter in 500 Fällen muss einem Beschluss zufolge vor dem Landgericht Aurich neu verhandelt werden. Ein Rechtsfehler im Urteil führt zur Aufhebung des bestehenden Schuldspruches, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe hervorging. Der Angeklagte hatte die Taten vor Gericht gestanden. Er war aber gegen das Urteil vom 31. August 2022 in Revision gegangen. Dieser gab der Bundesgerichtshof nun in Teilen statt.
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