Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung veröffentlicht, die ab Montag zahlreiche Lockerungen von Corona-Maßnahmen verspricht. Diese betreffen überwiegend den Sozialbereich, Sport und Tourismus.
So dürfen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Tagesförderstätten wieder bis zur Hälfte der Plätze öffnen.
Auch Einrichtungen der Tagespflege für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen können mit einem entsprechenden Hygienekonzept ab Montag wieder maximal die Hälfte der vereinbarten Plätze belegen.
Weiter können soziale Hilfen, Beratungsangebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe wieder öffnen.
Das ändert sich ab Montag
Die Lockerungen im Kurz-Überblick
- Die 11. Klassen kehren in die Schule zurück
- Hotels - mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent
- Pensionen - mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent
- Jugendherbergen - mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent
- Für Restaurants entfällt die 50-Prozent-Regel, sie dürfen wieder mehr als die Hälfte ihrer Plätze vergeben
- Freibäder
- Sportanlagen
- Fitnesscenter
- Reha- und Gesundheitssport
- Tagespflege mit 50 Prozent der Plätze
Gesundheits- und Sozialministerin Dr. Carola Reimann äußerte sich erleichtert angesichts der geplanten Schritte und erklärte: „Deswegen bin ich sehr froh, dass die Lage mehr Freiheiten zulässt. Das entlastet insbesondere die pflegenden Angehörigen.“
Darüber hinaus können Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen wieder Einzelpersonen und Familien beherbergen und bis zu 60 Prozent ihrer Betten gleichzeitig vermieten. Gruppenveranstaltungen und -angebote sowie die Aufnahme von Gruppen bleiben vorerst untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Heimvolkshochschulen.
Auch Fitnesscenter und Schwimmbäder dürfen ab Montag wieder öffnen und die Schüler der elften Klassen dürfen wieder in die Schulen zurück.
Die Verordnung steht auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zum Download bereit.
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