Nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe für einen betrügerischen Ex-Pastor hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hildesheim aufgehoben. Hintergrund sei ein Formfehler, teilte das Landgericht zu dem Beschluss vom 8. Februar mit. Das Urteil vom Dezember 2021 gegen den heute 63-Jährigen sei zwar «materiell-rechtlich fehlerfrei», die Strafkammer habe aber nicht ausreichend über Verständigungsversuche außerhalb der öffentlichen Verhandlung informiert. Der Fall sei zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
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