Im Prozess gegen eine wegen heimtückischen Mordes angeklagte Mutter, die ihren behinderten 17-jährigen Sohn getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Gefängnis gefordert. Der Vertreter der Anklagebehörde beantragte eine Bestrafung wegen Mordes, wie ein Sprecher des Landgerichts Hildesheim am Mittwoch sagte. Die Verteidigung sah dagegen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an und beantragte wegen Totschlags eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil im Prozess gegen die 53-Jährige soll am kommenden Mittwoch verkündet werden.
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