Wegen der Nachlässigkeit eines TÜV-Prüfers hat das Oberlandesgericht Oldenburg das Land Niedersachsen zur Zahlung von Schadenersatz an einen Autobesitzer verurteilt. Kurz nachdem das Auto bei einer TÜV-Untersuchung gewesen war, klappte plötzlich während der Fahrt die Motorhaube des Kleinwagens hoch, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Für die Fahrerin war damit die Sicht versperrt. Ihr gelang es aber, mit dem Wagen auf den Seitenstreifen der Oldenburger Stadtautobahn zu fahren. Verletzt wurde niemand. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden, weil eine Reparatur den Restwert des Autos überstiegen hätte.
Der Ehemann der Fahrerin verklagte das Land Niedersachsen auf Schadenersatz. Das Landgericht Oldenburg wies die Klage in erster Instanz ab. Der Kläger legte Berufung ein, das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm Recht. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß geschlossen gewesen sei. Der TÜV-Prüfer habe die Verriegelung nicht sichergestellt. Eine andere Schadensursache komme nicht in Frage.
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