Die nach einem Gerichtsurteil verfassungswidrige Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung hat auf Landesverbände in Niedersachsen keine großen Auswirkungen. «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nehmen wir zur Kenntnis. Es bedeutet, dass wir rund 1,19 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Diese Summe hat unser Landesgeschäftsführer als ordentlicher Kaufmann unangetastet in der Rücklage liegen», sagte CDU-Landesgeneralsekretär Marco Mohrmann am Dienstag.
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