Wohnungseigentümer sollten besser davon absehen, persönliche Bauvorhaben ohne gemeinsamen Beschluss mit den Nachbarn auf eigene Faust anzupacken. Nach neuem Recht gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang vor baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum - und die Gerichte können hier kein Auge zudrücken, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem ersten Urteil klarmachte. Der Gesetzgeber habe eine Quelle häufiger Streitereien beseitigen wollen, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. «Man darf deshalb nicht einfach drauflos bauen.»
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