«Eltern haften für ihre Kinder» - diesen bekannten Satz auf Hinweisschildern hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Urteil bestätigt. Eine Frau hatte ihren zweieinhalb Jahre alten Sohn nach einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück für kurze Zeit unangeschnallt allein im Auto gelassen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Daraufhin hatte der Junge sich den Angaben zufolge die Autoschlüssel vom Armaturenbrett geschnappt und damit das Fahrzeug gestartet. Der Wagen machte einen Satz nach vorn. Dabei wurde die Oma des Kindes schwer verletzt, die auf einer Bank gesessen hatte. Die Frau musste im Krankenhaus behandelt werden.
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