Wegen Tierschutzverstößen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Geldauflagen gegen Mitarbeiter eines Geflügelschlachthofs im Landkreis Diepholz verhängt. Einem Beschuldigten sei die Zahlung von 2500 Euro aufgegeben worden, einer weiteren Person die Zahlung von 500 Euro, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage mit. Einer der Beschuldigten habe die Auflage bereits erfüllt, das Verfahren gegen ihn sei eingestellt.
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