Das Mord-Urteil gegen einen Mann, der Frauen zum Suizid gedrängt haben soll, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe das Urteil per Entscheidung vom 1. März vollumfänglich bestätigt, teilte das Landgericht Limburg am Donnerstag mit. Die Verteidigung hatte Revision gegen den Limburger Richterspruch vom März vergangenen Jahres eingelegt.
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