Mehrere regionale Energieversorger haben im Rechtsstreit um einen Energiedeal der Branchenriesen Eon und RWE den Kürzeren gezogen. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch die Klage der Versorger ab (Rechtssache u.a. T-322/20). Das Gericht stellte in mehreren Punkten klar, dass der EU-Kommission, die den Deal genehmigt hatte, keine offensichtlichen Beurteilungsfehler unterlaufen seien. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
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