Im Prozess um ein verdurstetes jesidisches Mädchen gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein härteres Urteil gefordert. Das Oberlandesgericht (OLG) München hätte bei der Strafzumessung nicht von strafmildernden Gründen ausgehen dürfen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe. Der BGH solle die zehnjährige Freiheitsstrafe aufheben.
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