Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Zusammenhang mit der Höhe von Betriebsratsgehältern aufgehoben. Ein Urteil des Landgerichts Braunschweig genüge nicht gesetzlichen Anforderungen, entschied der 6. Senat des BGH am Dienstag in Leipzig. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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