Wegen des Mordes an seiner Frau und unerlaubten Waffenbesitzes hat das Landgericht Göttingen am Samstag einen 51 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Kammer habe bei dem Urteil berücksichtigt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen sei und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vorliege.
Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts seine auf dem Sofa schlafende Ehefrau vorsätzlich mit einer Pistole erschossen. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haftstrafte plädiert, die Verteidigung auf zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und illegalen Waffenbesitzes.
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