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Justiz

Ministerium zu Kapitolsturm: Trump nicht immun gegen Klagen

Polizisten und Abgeordnete wollen Trump für physische und psychische Verletzungen infolge des Kapitolsturms vor Gericht verantwortlich machen. Das ist möglich - trotz Immunität, heißt es nun.

veröffentlicht am 02.03.2023 um 22:30 Uhr

02. März 2023 22:30 Uhr

Am 6. Januar 2021 hatten Anhänger Donald Trumps den Sitz des US-Kongresses gestürmt. Foto: Matt Freed/AP/dpa/Archiv
dpa

Polizisten und Abgeordnete wollen Trump für physische und psychische Verletzungen infolge des Kapitolsturms vor Gericht verantwortlich machen. Das ist möglich - trotz Immunität, heißt es nun.

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Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus einer heute veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums hervor.

Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.

Am 6. Januar 2021 hatten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses gestürmt, in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden beglaubigt werden sollte. Eine von Trump aufgestachelte Menge drang gewaltsam in das Gebäude ein, fünf Menschen starben. Zwei Kapitol-Polizisten und mehrere demokratische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische Verletzungen vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.

Foto: DIALOG

Trump hatte argumentiert, er sei durch seine «absolute Immunität» als Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für Handlungen im «äußeren Rahmen» seines Amtes. Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Öffentliche Reden über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse seien zwar eine traditionelle Aufgabe des Präsidenten und der «äußere Rahmen» umfasse ein weites Feld. Die Immunität des Präsidenten schütze aber nicht vor Aufstachelung zu Gewalt.



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