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Gesetzentwurf

Scholz: Pläne zum Heizungstausch sollen nicht überfordern

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Der Bundeskanzler hält Änderungen an dem umstrittenen Gesetz für denkbar - aber mit Einschränkungen.

veröffentlicht am 21.05.2023 um 14:13 Uhr

21. Mai 2023 14:13 Uhr

Heizungstausch: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht die meisten der Bedenken als nicht mehr gerechtfertigt an. Foto: Michael Kappeler/dpa
dpa

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Der Bundeskanzler hält Änderungen an dem umstrittenen Gesetz für denkbar - aber mit Einschränkungen.

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Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hält Änderungen am umstrittenen Gesetz zum Tausch von Öl- und Gasheizungen für denkbar, die den Kern des Vorhabens aber nicht berühren sollen. Es werde nun im Bundestag geschaut, ob das Gesetz an der einen oder anderen Stelle noch präzisiert werden könne, sagte Scholz in einem Interview mit ntv und RTL. Das Interview wurde am Rande des G7-Gipfels in Hiroshima geführt. «Allerdings gehe ich davon aus, dass es in seiner Grundstruktur nicht verändert wird. Sondern es muss so sein, dass niemand wirtschaftlich und sozial überfordert wird.» Dazu seien bereits viele Vorkehrungen getroffen worden.

Nach dem vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Das soll für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren gelten. Bestehende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben, kaputte repariert werden. Der Umstieg soll laut Wirtschaftsministerium durch Förderung sozial abgefedert werden.

Die Grünen wollen das Gesetz möglichst schnell im Bundestag beschließen. Die FDP bremst. Die SPD wiederum will schnell mit den Parlamentsberatungen beginnen, dann aber noch Änderungen vornehmen.

Foto: DIALOG

Scholz sagte, die meisten der Bedenken, die gegenwärtig diskutiert würden, seien nicht mehr gerechtfertigt mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf. «Sondern die beziehen sich ja auf einen gar nicht zur Veröffentlichung gedachten Rohentwurf». Es sei jetzt ein «ganz normales parlamentarisches Verfahren», sagte er mit Blick auf mögliche Änderungen. Der Kanzler verwies auf eine Aussage des früheren SPD-Fraktionschefs Peter Struck, wonach kein Gesetz den Bundestag so verlässt wie die Bundesregierung es eingebracht hat. «Und das gehört sich in einer Demokratie auch so», sagte Scholz.



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