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Pandemie

Maskenpflicht auch im Bundesgesundheitsministerium vorbei

Das Ende der Corona-Schutzauflagen rückt näher - auch im Ministerium von Karl Lauterbach greift ein neuer Lockerungsschritt.

veröffentlicht am 02.03.2023 um 02:20 Uhr

02. März 2023 02:20 Uhr

Auch für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fällt die Maskenregel im Büro - sein Ministerium hat die interne Pflicht abgeschafft. Foto: Kay Nietfeld/dpa
dpa

Das Ende der Corona-Schutzauflagen rückt näher - auch im Ministerium von Karl Lauterbach greift ein neuer Lockerungsschritt.

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Nach dem Ende fast aller Corona-Schutzmaßnahmen gilt auch im Bundesgesundheitsministerium keine Maskenpflicht mehr. «Wir sind mit unseren betriebsinternen Regeln jetzt dazu übergegangen, dass die Maske nicht mehr getragen werden muss. Ich muss auch diese Normalität leben», sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern in der der ARD-Sendung «Maischberger». Auch für ihn gehöre die Maske nicht mehr zum Alltag.

Lauterbach dankte den Menschen in Deutschland für das Einhalten der Corona-Regeln. Der Minister sprach von einer «Riesenleistung» der Bevölkerung, für die man dankbar sein müsse. Die Pandemie sei aber nicht wirklich vorbei. Es gibt weiter Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren, schwer erkranken und auch mit dem Virus sterben, wie Lauterbach weiter sagte. Man befinde sich aber in einem endemischen Zustand. «Wir können zu unserer Normalität zurück. Und das ist gut so», betonte der Minister.

«Sehr viel besser vorbereitet»

Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass Deutschland inzwischen gut mit möglichen Pandemien umgehen könne. So gebe es jetzt ein System, im Abwasser, in Lungenpraxen und in Krankenhäusern nach Viren Ausschau zu halten. Deutschland sei inzwischen auch in der Lage, innerhalb von kurzer Zeit Impfstoffe zu entwickeln und habe Schutzmaterial gelagert. «Wir sind tatsächlich, zumindest in technischer Hinsicht, sehr viel besser vorbereitet», sagte der Gesundheitsminister.

Foto: DIALOG

Seit Mittwoch gelten keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht ebenfalls beendet. Allerdings gilt sie für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bundesweit noch bis zum 7. April. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.



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