Zu: „Angeklagter bestreitet Gefahr für Kinder“, vom 28. April
Immer wieder liest man von polizeilichen Verfolgungsfahrten. Diese ergeben sich oft dann, wenn Verkehrsteilnehmer die Haltesignale der Polizei missachten und einfach davonfahren. Polizeifahrzeuge nehmen die Verfolgung auf. Nicht selten entwickelt sich eine Art Jagd, die neben den Polizistinnen und Polizisten auch unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger gefährdet, ganz zu schweigen von der verdächtigen Person selbst.
Oftmals endet die Fahrt erfolglos – die verdächtige Person entkommt. In anderen Fällen gibt es mehr oder weniger schwere Unfälle. Bei manchen der geschilderten Vorfälle fragt man sich, ob die teilweise erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit der Beteiligten (und namentlich der Unbeteiligten!) wirklich notwendig war.
Wird hier die Verhältnismäßigkeit immer gewahrt? Kann das Fahndungsziel auch durch weniger eingreifende Maßnahmen erreicht werden? Im beschriebenen Fall in meiner Heimatstadt Lemgo war doch offenbar der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bereits vor der waghalsigen Verfolgungsfahrt bekannt. Wäre es sinnvoll gewesen, auf die Verfolgung zu verzichten und den Gesuchten ggf. nahe seiner Wohnung zu erwarten? Polizistinnen und Polizisten müssen solche Entscheidungen im Einzelfall innerhalb von Sekunden treffen. Das ist alles andere als einfach. Und: Sie brauchen so oder so den Rückhalt ihrer Vorgesetzten! Aber sollte im Zweifelsfall nicht die Sicherheit an erster Stelle stehen? Selbst eine erfolgreiche Fahndung führt hinsichtlich des ursprünglichen Vorwurfs (Fahren ohne Fahrerlaubnis) ohnehin nur zu einem geringgradigen Strafmaß. Ist „das die Sache wert“?