Zu: „Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird verlängert“, Online-Artikel vom 13. Oktober
Bei der Diskussion über die Grundsteuer muss man sich fragen, warum die Bevölkerung mit dieser (und anderen Beantragungen) immer wieder genervt wird. Alle unsere Daten sind, angefangen in den Einwohnermeldeämtern, Grundbuchämtern, Finanzämtern, und, und gespeichert. Es wäre einfach, diese Daten zusammenzuführen bzw. einzeln abzufragen. Aber über allem steht der Datenschutz. Mit dem Wissen über das Vorhandensein dieser Daten sinkt die Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber diesen, gesetzlich angeordneten, Anträgen. Was spricht gegen den Austausch dieser Daten unter staatlichen Ämtern? Antwort: die Datenschutzbeauftragten. Im Internet, den sogenannten sozialen Medien, ziehen sich die Menschen „nackig aus“. Geht es um Gesetz- und Verordnungsgebung, sind bei diesen Personen plötzlich Datenschutzvorbehalte da. Unser demokratisches System sollte nicht an dieser Hürde scheitern. Beispiel: Bei meinem Antrag zur Grundsteuer habe ich (Erbauberechtigter) vergessen, den Eigentümer mit aufzuführen. Prompt erhielt ich den Antrag mit der Bemerkung zurück, den Eigentümer nicht benannt zu haben. Woher hat das Finanzamt die Info über den Eigentümer? Offensichtlich durch Einsichtnahme ins Grundbuchamt. In Schweden kann man bei der Finanzbehörde etwa anfragen, wie viel die Bandmitglieder von Abba verdienen. Man erhält eine Nachricht über deren Einkommen. In Deutschland wahrscheinlich nicht möglich. Ich hoffe, dass unser demokratisches System nicht an diesem bürokratischen Desaster namens Datenschutz scheitert.