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Verwehrtes Engagement für Hastenbeck“, vom 18. Oktober
Nicht nur Kopfschütteln, sondern vollkommenes Unverständnis müssen die Nachwirkungen der Kommunalwahlen in und um Hastenbeck hervorrufen.
Natürlich hätten die juristischen Stolpersteine im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden und selbstverständlich hätte ein Gesamtwahlleiter im Sinne seiner Aufgabenpflicht genauer hinschauen müssen. Sich jetzt aber seitens der Entscheidungsträger hinter die juristische, noch dazu wenig eindeutige Gemengelage zurückzuziehen, mutet an wie der blanke Hohn.
Da wird seit Jahren über Politikverdrossenheit in der Bevölkerung – zu Recht – geklagt, über mangelnde Bereitschaft zur politischen Partizipation. Dann findet sich tatsächlich jemand, der ein Ehrenamt übernehmen will, aber nicht darf, weil er Beamter ist. Zur Erinnerung: Herr Kutzner ist Beamter – im Volksmund „Staatsdiener“ genannt – und damit hauptamtlich ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, darf aber in Hastenbeck den mit dem Wählerentscheid verbundenen Auftrag, diesen Bürgerinnen und Bürgern zu dienen, nicht annehmen, weil er dies ja bereits auf anderer Ebene tut ... Diese „Geschichte“, wäre sie nicht gleichermaßen traurig wie widersinnig, könnte als Schildbürgerstreich in die Annalen Hamelns eingehen.