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Ein Leserbrief von Manfred Griese, Emmerthal veröffentlicht am 15.09.2022 um 14:01 Uhr

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Zu: „Wer bekommt die 300 Euro?“, vom 22. August


Langsam lichtet sich der Nebel. Es werden immer weitere Einzelheiten bekannt, wer Begünstigter der Energiepreispauschale (EPP) sein wird: Die Rentner sind es nicht, denn der Bundesfinanzminister hat dieses bereits ausgeschlossen und dabei auf die diesjährige Rentenerhöhung von 5,35 Prozent verwiesen. Anzumerken sei hier, dass es im vergangenen Jahr keine Rentenerhöhung gegeben hat. Die jährliche automatische Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten zum Beispiel beträgt ab 1. Juli 2022 3,1 Prozent – gut 300 Euro mehr p. M. Andere Berufsgruppen profitieren ebenfalls im Rahmen der Tarifvereinbarungen davon. Nunmehr wird durch den Dewezet-Artikel ersichtlich, welche Rentner ebenfalls auf den Erhalt der EPP hoffen können. Nebenbei: Auch Rentner sind Steuerzahler. Dabei ist mir völlig unklar, was die hier genannte ehrenamtliche Tätigkeit und die gegebenenfalls dafür gezahlte Aufwandsentschädigung mit dem Anspruch beziehungsweise Bezug der EPP zu tun haben. Ich erkenne die ehrenamtliche Tätigkeit respektvoll an, ohne die in unserem Lande einiges im Argen liegen würde. Über viele Jahrzehnte habe ich in Vorständen/Beiräten von Kinderspielkreisen, Schulen, im örtlichen Sportverein, Handballverband und im Kreissportbund ehrenamtliche Arbeit geleistet. Dass es für diese Tätigkeiten zum Teil Aufwandsentschädigungen in geringer Höhe gab, sei fairerweise erwähnt. Was allerdings der Erhalt einer Aufwandsentschädigung beziehungsweise Ehrenamtstätigkeit mit der Entscheidung über die Zielgruppe der EPP zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Aber: Der „normale“ Bürger muss die Politik beziehungsweise politische Entscheidungen auch nicht immer verstehen – Hauptsache, er geht zur Wahl. So ist auch nicht zu verstehen, dass bei vielen Empfängern der EPP die Steuerpflicht greift – völlig unverständlich und für Tricksereien prädestiniert! Am Ende wird das ganze Verfahren zum großen Verwaltungsakt, wenn bei Überprüfungen und Kontrollen Doppelzahlungen oder durch Tricksereien erfolgte Auszahlungen der EPP rückabgewickelt werden müssen. Hoffentlich müssen hierfür keine Stellen geschaffen werden.





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