Fakt ist doch, dass die Ursachen für polizeiliches Einschreiten nicht bei der Polizei liegen, sondern in der Regel im Fehlverhalten dritter Personen begründet liegt.
Zu: „Polizisten vor Gericht“, vom 21. August
Und da sich nicht jedermann friedlich in polizeiliche Maßnahmen fügt (was ja immer mehr in Mode kommt), müssen diese Maßnahmen mitunter körperlich durchgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind dann keine „Polizeigewalt“, sondern unmittelbarer Zwang, dessen Anwendung in Landesgesetzen explizit geregelt ist. Und wenn einzelne Polizeibeamte diese Befugnisse überschreiten, dann muss derartiges Fehlverhalten durch eine unabhängige Justiz überprüft und gegebenenfalls geahndet werden – und das wird es auch. Dazu bedarf es keiner polemisierten Hetzkampagnen in sozialen Medien, die durch Teilausschnitte selbstgedrehter Videos untermauert werden. Fakt ist aber auch, dass mögliches Fehlverhalten von Polizeibeamten sehr gern von Kriminellen oder linkslastigen Institutionen und Parteien zum Anlass genommen wird, staatliches Handeln einschränken zu wollen, um eigene Interessen voranzutreiben. Leider springen hier die sogenannten etablierten Parteien auf den Zug auf und fallen den Menschen in den Rücken, die tagtäglich – und insbesondere nachts, wenn diese Personen friedlich schlummern – ihre eigene Gesundheit riskieren, um die Grundrechte gesetzestreuer Bürger zu schützen.
Zum Schluss ein Wort zum aktuellen Hamelner Fall: Wer interessiert die Facebook-Kommentare der offensichtlich an dem Fall beteiligten Familienangehörigen liest, darf sich gern sein Urteil über diese Leute bilden.