Autor:
Jörg Gutsche, EmmerthalZu: „CDU in Sachen Dienstunfall noch nicht überzeugt“, vom 23. September
Es gibt also fünf Merkmale: Ereignis, Gesundheitsschädigung, plötzlich, von außen, unfreiwillig. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der Definition vor.
Sind diese Bedingungen erfüllt? Dazu bedarf es aus meiner Sicht nicht einer Abstimmung von juristischen Laien im Kreistag, sondern einer professionellen rechtlichen Klärung. Jedes andere Vorgehen riecht nach Genossenversorgung und muss unterbleiben!
Herr Bartels ist aus seiner Sicht zu Recht beleidigt, dass sein Versorgungsfall öffentlich wurde und nicht heimlich, still und leise von seinen Genossen durchgewunken werden konnte. Das kann ihn jetzt einen Haufen Geld kosten, den der Steuerzahler hoffentlich nicht bezahlen muss.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.