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Marlies Holste, HamelnDie Atteste dürfen ja eigentlich nur für Personen, die zum Beispiel unter schwerem Asthma, einer schweren Herzinsuffizienz oder unter psychischen Erkrankungen leiden, ausgestellt werden. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass es in den Reihen der „Querdenker“ Ärzte gibt, die solche Atteste großzügig ausstellen. Bedauerlich nur für die Menschen, die tatsächlich unter einer solchen Maske in Atemnot geraten.
Die wöchentlichen Versammlungen finden unter dem Motto „Aktion für das Grundgesetz“ statt. Eine Aktion für das Grundgesetz ist ja grundsätzlich etwas Gutes. Der Artikel 2 des Grundgesetzes besagt, dass jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Das bedeutet, dass niemand durch sein Verhalten, zum Beispiel durch das Nichttragen von Masken, billigend in Kauf nehmen darf, die Gesundheit anderer zu gefährden. Darüber sollten doch die sogenannten „Querdenker“ mal nachdenken, also tatsächlich auch mal querdenken.
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