Autor:
Hermann Campe, HamelnZu: „Stadt Hameln klagt gegen Stadt Hameln“, vom 18. September
Zwischenzeitlich, im Laufe der Jahrhunderte, gab es unterschiedliche Eindeckungen. Zum Beispiel vor dieser Sandsteindeckung war Schiefer das Material der Wahl, mit ganz anderen Dachaufbauten.
Wer in der Geschichte des Dachdeckerhandwerks etwas forscht, wird feststellen, dass die ursprüngliche, zeitgemäße Eindeckung wohl aus Hohlziegeln bestand. Diese Deckung wird auch heute wieder bei Gebäuden der Weserrenaissance verwendet. In Hameln zum Beispiel beim Rattenkrug und Rattenfängerhaus. Letzteres ist in öffentlicher Hand. Es gehört der Stadt Hameln. 2016 wurde das Rathaus in Münden neu mit Hohlziegeln eingedeckt. Dieses Gebäude ist neben der Tilly-Schanze das Wahrzeichen der Stadt. Der Denkmalschutz beruft sich darauf, dass bei privaten Besitzern von denkmalgeschützten Gebäuden bei Sanierungen Veränderungen zugelassen werden können, um eine finanzielle Überforderung auszuschließen. So wurde einer Unternehmerfamilie mit deutschlandweiten Filialen bei der Sanierung von Schloss Schwöbber eine Tonstein-
deckung genehmigt. Hier sollen mit dem Betrieb eines Hotels im Schloss Gewinne erzielt werden. Der Stadt Hameln wird dieses verwehrt, obwohl sie das Hochzeitshaus erhalten will und keine Gewinne in Aussicht stehen. Für den Innenausbau werden weitere Millionen benötigt. Hier nimmt man bewusst in Kauf, dass fast eine Million zusätzlicher, vermeidbarer Schulden zu den laut Kämmerer 100 Millionen Schulden am Ende 2020 dazukommen.
Alle Ratsherren, die gegen eine Klage dieses willkürlichen Bescheides sind, sollten sich an die letzten Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/21 erinnern. Hier wurde die Zuwendung von 4000 Euro für die Hamelner Tafel verweigert, um den Haushalt beschließen zu können. Jetzt, bei Corona, gibt es keine Haushaltsdisziplin mehr. Wir machen Schulden, wie es der Bund vormacht. Für die Zukunft sollten sich Verwaltung und Ratsmitglieder darauf verständigen, nicht, wie vorgesehen, alte Häuser in der Altstadt anzukaufen, da der Denkmalschutz unter Umständen ein unkalkulierbares Kostenrisiko darstellt. Eine bessere Förderung von Sanierungen an alten Häusern ist zielführender. Hier sollten Land und Bund in die Pflicht genommen und vom Denkmalschutz durchgesetzt werden.
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