Zu: „Schlägereien, Stinkbomben, Verbote“, vom 18. März
Nicht einmal eine Woche nach der deutschen Erstaufführung von „Im Westen nichts Neues“ am 4. Dezember 1930 in Berlin verbot ebenda am 11. Dezember 1930 die „Film-Oberprüfstelle“ einstweilen für ganz Deutschland alle weiteren Aufführungen der Romanverfilmung. Das „Deutsche Institut für Filmkunde Frankfurt“ hat nun Archivalien dieses Zensurverfahrens elektronisch publik gemacht, erläutert in einem Essay unter anderem die Geschichte der Zensur des Films in der Weimarer Republik sowie der frühen nationalsozialistischen Diktatur, bietet die Möglichkeit, von zahlreichen weiteren Filmen die Zensurgutachten der Berliner „Film-Oberprüfstelle“ nachzulesen.
Unumgänglich, in diesem Zusammenhang auch auf das „Erich Maria Remarque-Friedenszentrum Osnabrück“ hinzuweisen, das zentral bei Grundsätzlichem zum Thema. „Im Westen nichts Neues“, der mit Abstand bekannteste und einflussreichste aller Romane Erich Maria Remarques (eigentlich: Erich Paul Remark; 1898–1970), wurde direkt nach seinem Erscheinen bei Ullstein im Jahre 1928 zu einem Massenerfolg, wie ihn das deutsche Verlagswesen bis dato noch nicht gesehen hatte. Zugleich wurden Roman sowie deutsche Filmfassung aber auch das Ziel heftigster Angriffe sowie massivster Störaktionen, insbesondere seitens der Nationalsozialisten, die nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 in Deutschland endgültig zum Verbot des Films, zum Verbot sowie zur öffentlichen Verbrennung der Bücher Remarques am 10. Mai 1933 in Berlin (wobei „Gegen literarischen Verrat am Soldaten des Weltkrieges, für Erziehung des Volkes im Geiste der Wehrhaftigkeit!“ der sogenannte Feuerspruch lautete), am 4. Juli 1938 letztendlich, nach Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, zur Ausbürgerung Remarques führen sollten.