Zu: „Grundstückszufahrt wird gebührenpflichtig“, vom 4. Januar
Ach so, das Gemeinwohl wird also beeinträchtigt (???). Das Grundstück eines beispielhaften Zwei-Familien-Hauses hat etwa eine Breite von 15 Meter und das Haus steht oftmals einige Meter rückversetzt. Dadurch könnten die Hauseigentümer theoretisch etwa sechs Stellplätze auf dem eigenen Grundstück schaffen. Weil ein Haushalt inzwischen gern über drei Autos, zwei Motorräder und womöglich auch noch einen Anhänger verfügt, wäre das ein gerade noch ausreichendes Platzangebot. Wäre man bei der Stadt Hameln weitsichtig und vorausschauend und wäre man bemüht, diesen Fahrzeugpark aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen, um dem Gemeinwohl zu dienen, dann hätte man den Hauseigentümern schon seit langem geraten und sie dabei unterstützt, ihre Gartenzäune und Grundstücksmauern zu entfernen und entsprechend Parkmöglichkeiten zu generieren. Ja, wäre, hätte und könnte… . Doch auf derartige Einsichten braucht man in unserem „Schilda“ wohl nicht zu hoffen. Hier setzt man lieber weiterhin auf Abzocke.