Zu: „1851 HM-Kennzeichen tragen (schon) das E“, vom 26. Januar
1851 Autos fahren mit dem E-Kennzeichen, das sind laut Artikel 1,4 Prozent der gesamten Landkreisfahrzeuge. Wie viele sogenannte Hybridfahrzeuge der Luxusklasse als da wären zum Beispiel Porsches, Audi, Riesen-SUVs dürfen wir denn abziehen? Fahrzeuge, die allerhöchstens 20 bis 40 Kilometer elektrisch fahren können, dennoch das E-Kennzeichen haben, an E-Säulen parken dürfen und steuerbevorteilt sind. Österreich hat es vorgemacht und die Vignettenbefreiung deutscher Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen davon ausgeschlossen, weil deutsches E-Kennzeichen für Etikettenschwindel steht.