Zu: „Hier könnte gebaut werden“, vom 4. April
Es ist aus meiner Sicht grundsätzlich zu begrüßen, dass die Stadt Bad Pyrmont die Flächen „Nördlich der Gustav-Bermann-Straße“ für eine zukünftige Bebauung vorhalten will. Die Bodenmarktnachfrage zeigt gegenwärtig einen steigenden Bedarf an Bereitstellungen von Angeboten (siehe Baugebiet „Auf dem Stücke“).
Zurzeit übersteigt die Nachfrage bei Weitem das vorhandene Baulandangebot in der Kernstadt und in einigen Ortsteilen. Vorratsflächen sind nicht vorhanden. Seit vielen Jahren betonen Politik und Wirtschaft die ohnehin vorhandene Wohnungsnot, die gegenwärtig durch Zuwanderung von Fachkräften und Geflüchteten noch erheblich forciert wird. Mit der vorhandenen örtlichen Infrastruktur existieren alle Bedingungen eines guten, urbanen Miteinanders wie Wohnen, Arbeit, Bildung, Freizeit, Einkauf, Kultur, medizinische Versorgung usw. Das Planungsrecht in der Bauleitplanung sollte deshalb nicht restriktiv, sondern möglichst unkompliziert zur Anwendung kommen. Mein Appell an den Rat: unveränderte Flächenbereitstellung über eine Ausweisung im Regionalen Raumordnungsplan (RROP), Flächennutzungsplan und Einleitung der „Heilung“ in der Bauleitplanung. Die ursprüngliche Begründung der Klage, die den B-Plan 2006 vor dem OVG Lüneburg „gekippt“ hatte, basierte damals offiziell auf Entwässerungsmängel und Kaltluftaustausch. In Wahrheit ging es den Anliegern beziehungsweise Klägern südlich der zitierten Straße um die „freie Aussicht“, die nach ihren Vorstellungen über die Bauleitplanung gewährleistet bleiben sollte. An diesen Kriterien hat sich meines Erachtens bis heute nichts geändert. Der jetzige Verwaltungsvorschlag sollte ratsseitig unterstützt werden, denn aktuell ist Bauland Mangelware in Bad Pyrmont. Die gegenwärtige Nachfrage ist extrem. Es besteht akuter Handlungsbedarf.