Zu: „Mieten werden zum Armutsrisiko“, vom 1. April
Mietwohnungen könnten als normale und allgemein akzeptierte Art des Wohnens für den überwiegenden Teil der Bevölkerung gelten. Allerdings ist dazu ein Aufwachen, ein Aufstehen vieler Bürger Voraussetzung.
Unser Grundgesetz hat in Artikel 14 (2) die Feststellung: „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Unser Grundgesetz will ein solidarisches Zusammenleben. Folgender Entwurf für eine Petition an den Deutschen Bundestag wäre ein Schritt, der debattiert und getan werden will: Schuldverhältnis – Löschung des Paragrafen 241 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit der Petition wird eine Änderung der Gesetze gefordert, die aus dem antiken römischen Recht stammen und schon viele Jahrhunderte davor von den Herrschern als gültige Regel anerkannt und gewollt wurden. Sinngemäß soll statt des bisherigen Textes stehen: „Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Begründung: Der bisherige Text macht aus freien Bürgern Knechte, er lautet: „Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu fordern.“ Mit dieser Formulierung verleiht der Staat bestimmten Personen das Recht, an der Entstehung von Schuldverhältnissen mitzuwirken und dabei Gewinne zu erzielen, ohne entsprechende eigene Arbeitsleistung. Dieses Privileg soll entfallen. Weitere Aspekte können hinzugezogen werden, unter anderem: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Eine grundsätzliche Reform unseres Staatsgefüges könnte hiermit angestoßen werden, ist aber in dieser Petition nicht vorgesehen.