Der ehemalige Landrat stellt den Antrag, seine Dienstunfähigkeit als Folge eines Dienstunfalles anzuerkennen. Dies hätte eine erhebliche Entschädigungszahlung (bis zu 150 000 Euro) zuzüglich der lebenslang erhöhten Pensionsansprüche zur Folge.
Die festgestellte Dienstunfähigkeit soll auf Hameln-Pyrmont begrenzt sein und würde Herrn Bartels so die Aufnahme einer beruflichen/politischen Tätigkeit außerhalb des Landkreises ermöglichen, ohne seine Ansprüche zu verlieren. Für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine vorzeitige Verrentung aufgrund einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit immer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Eine Hinzuverdienstgrenze regelt geringe Aufstockungsmöglichkeiten. Damit soll sicherlich auch einer missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegengewirkt werden. Denn entweder ist man in der Lage, eine Berufstätigkeit auszuüben, um seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften, oder eben nicht. Eine vorzeitige Verrentung ist ja immer eine Belastung für die Solidargemeinschaft – entweder der Versicherten oder der Steuerzahler. Der ehemalige Landrat ist hingegen in einer privilegierteren Situation. Wie viel schwerer ist es zum Beispiel für einen Lokführer, der sich mit einem Selbstmörder konfrontiert sieht, eine Dienstunfähigkeit mit lebenslan-
gen Versorgungsansprüchen durchzusetzen? Insofern ist die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden, „dass künftige Betroffene wieder darauf vertrauen können, dass ausschließlich sachliche und gutachterliche Erwägungen eine Rolle spielen“ unrealistisch und wirkt hier unehrlich. Die Zustimmung des Kreistages mag ein formaler Akt sein, dennoch hat sie eine politische Bedeutung. Andernfalls wäre sie eben gar nicht erst vorgesehen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, diese Entscheidung zu bewerten. Da bleibt nur eine Urteil: Ohne Moral!