Mit meinem „Attest“ habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht, gute und schlechte. Am meisten ärgert mich, dass sich auf das „Hausrecht“ berufen wird.
Zu: „Ohne Mundschutz – mit Anfeindungen“, vom 12. September
Fachärzte, bei denen ich mehr als 20 Jahre in Behandlung bin und die meinen aktuellen schlechten Gesundheitszustand kennen, wollten mich ohne Maske nicht behandeln. Bei einer nur kurzen, zehnminütigen Untersuchung benutzte ich einen Schal. Sehr schlecht ging es mir bei einem länger dauernden Termin, bei dem mir eine Maske geliehen wurde. Nach zweieinhalb Stunden inklusive Wartezeit war ich kräftemäßig und mit den Nerven völlig am Ende. Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus hätte meines Erachtens in § 9 (Maskenpflicht Ausnahme) unter (3) den Zusatz enthalten müssen: „Für die befreiten Personen darf das ,Hausrecht‘ nicht angewendet werden.“ Ich fühle mich von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen. Senioren dürfen in Coronazeiten nicht krank, behindert, allein lebend und ohne Internet sein!