Ich traute meinen Augen nicht, als ich las: „Nein, eigentlich nur ein Hinweis auf ihre Rechte!“ Es ist seltsam, dass Radfahrer immer ihre Rechte einfordern.
Zu: „So klappt es mit dem Abstand“, vom 18. Juli
Vielleicht sollten sie sich auch mal an ihre Pflichten erinnern. Bei Rot über die Ampeln, Fußgängerzonen – ein Fremdwort – Zebrastreifen werden mal eben überfahren. Nun mal zum Abstand von 1,5 Meter, außerorts sogar zwei Meter! Dieses ist auf Kreisstraßen in ländlichen Gebieten kaum einzuhalten. Wenn ich mit einem 40-Tonnen-Sattelzug auf solchen unterwegs bin, lande ich bei zwei Meter Abstand im Straßengraben. Wenn einem dann noch die sogenannten Radrenner entgegenkommen (sie fahren nebeneinander), bleibt maximal ein halber Meter Abstand. Sollen die Lkw dann stehenbleiben? Gegenseitige Rücksicht wäre angebracht. Im Übrigen ist festzustellen, dass sich mehr Ältere als Jüngere daneben benehmen. In der Brunnenstraße ist es täglich zu sehen.