Zu: „Grundstückszufahrt wird gebührenpflichtig“, vom 4. Januar
Ich finde es imponierend, dass schon Anfang Januar dieses Jahres der erste Aprilscherz seitens der Stadt Hameln veröffentlicht wird. Zu breite Grundstückseinfahrten. Nehmen wir mal beispielhaft den Bebauungsplan Nr. 713 Auf dem Berge. Hier wurden die Grundstückszufahrten zwischen der Gemeindestraße und dem Privatgrundstück in einer Länge zwischen 4,15 Meter und 4,20 Meter von der Stadt Hameln geplant, gebaut und bezahlt. Wenn man jetzt der Argumentation des Rates der Stadt Hameln folgt, muss sie ja die Gebühren für die breiteren Grundstückseinfahrten „mehr als drei Meter“ von sich an sich selbst überweisen. Schon mal nachgedacht? Ich möchte jetzt nur noch wissen, wer die Kerbe ins Boot geschnitzt hat, als man die Glocke von Schilda in der Weser versenkt hat.