Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.
Dass Tjark Bartels Vorbehalte gegen die deutsche Nationalhymne hegt, ist sein gutes Recht. Als Privatmann. Und mit dieser Meinung steht er ganz sicher auch nicht alleine da. Als Landrat aber hatte ihn sein politisches Gespür verlassen, als er entschied, zur Einbürgerungsfeier ausschließlich die „Ode an die Freude“ und damit die Hymne der EU spielen zu lassen. 22 Menschen aus zwölf verschiedenen Nationen erhielten die deutsche Staatsbürgerschaft und nicht die der EU. Sie haben sich für Deutschland und einen deutschen Pass entschieden. Und dazu zählt dann auch die deutsche Nationalhymne. Dass der politische Gegner ob dieses Fauxpas auf Bartels eindreschen würde, war vorhersehbar. Deshalb ist die Entscheidung des Sozialdemokraten, bei Einbürgerungsfeiern künftig beide Hymnen zu spielen, ein guter Kompromiss, der der Sache dienlich ist. Zudem ist damit auch den Kritikern des Landrates im Wahlkampf der Wind aus den Segeln genommen worden.
Copyright © Deister- und Weserzeitung 2021
Texte und Fotos von dewezet.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.