Banküberfälle im Weserbergland: Täter stirbt während der Haftzeit
Die Polizei bei der Beweisaufnahme der 2016 überfallenen Volksbank in Ottenstein. Einer der Täter ist 61-jährig in der Haft gestorben. Foto: Archiv Dewezet
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Über sechs Jahre ist es her, seit eine Bankraubserie im Weserbergland von der Polizei mit einem spektakulären Zugriff beendet wurde. Ein Mittäter muss sich der erneuten Entscheidung, ob die Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll, nicht mehr stellen: Er ist tot.
OTTENSTEIN/BIELEFELD.Die Täter, die auch in Ottenstein einen Überfall verübt hatten, bekamen lange Haftstrafen, aber einer von ihnen beschäftigt die Justiz noch immer. Die Überfälle hatten von Mitte 2015 bis Anfang 2016 die ganze Weserbergland-Region in Atem gehalten. In Minden-Kutenhausen, in Rinteln-Steinbergen und Hohnhorst-Rehren (Landkreis Schaumburg) hatte der jetzt 55 Jahre alte Petershagener gemeinsam mit seinem Stiefsohn Banken überfallen. Nach der Tat in Rehren im März 2016 wurde der Stiefsohn festgenommen, der Petershagener tat sich mit dem damals 56-jährigen Bünder zusammen, den er zuvor in Untersuchungshaft kennengelernt hatte, in der er wegen eines anderen Tatvorwurfs saß. Beide stiegen im April 2016 nachts in die Volksbank in Ottenstein (Landkreis Holzminden) ein und zwangen dort am Morgen die Mitarbeiter, den Tresor zu öffnen. Mit 38 000 Euro Beute flohen sie – und wurden gemeinsam nach einem missglückten Einbruchsversuch in Hilgermissen (Landkreis Nienburg) im Juni 2016 von einem Sondereinsatzkommando am Ende einer wilden Verfolgungsjagd gefasst. Es schloss sich ein regelrechtes Mammutverfahren gegen die Täter an: Im Februar 2018 verurteilte das Landgericht Bielefeld die drei Männer nach 33 Verhandlungstagen zu langjährigen Haftstrafen. Elfeinhalb Jahre Haft wurden gegen den 55-Jährigen aus Petershagen als Drahtzieher und Haupttäter verhängt, neuneinhalb Jahre für den mittlerweile 61-Jährigen aus Bünde, der nur bei einem von drei vollendeten Überfällen mitgemacht hatte. Der Stiefsohn des Petershageners musste für fünf Jahre in Haft. Das Landgericht verzichtete darauf, in dem Urteil gegen den Petershagener und den Bünder die Sicherungsverwahrung anzuordnen: Trotz dessen, dass man es hier mit rücksichtslosen Berufsverbrechern zu tun habe, seien die Voraussetzungen für diese durchgreifende Maßnahme nicht gegeben: Es fehle an der Erheblichkeit der ausgeübten Gewalt gegen die Opfer.