Video: 3G-Regel im Bus - Wer kontrolliert?
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Im ÖPNV gibt es stichprobenartige Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regeln. Auch im Schienenersatzverkehr der Deutschen Bahn werden nur Stichproben gemacht. Foto: Polizei
Das Kontrollpersonal der Öffis wird stichprobenhaft Kontrollen der Einhaltung der 3G-Regel durchführen, darüber hinaus werden auch wieder gemeinsame Kontrollen mit der Polizei geplant. Fahrgäste sind verpflichtet, ihre Nachweise auf Verlangen vorzuzeigen, sofern kein gültiger Nachweis vorliegt, darf die Fahrt nicht fortsetzt werden. Zudem werden bei Verstößen gegen die geltenden Vorschriften entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Polizei eingeleitet.
In einer Mitteilung haben die Öffis die Regeln detailliert erklärt:
Bei einem Nachweis über einen negativen Test darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen (selbst durchgeführte Selbsttests sind nicht ausreichend). Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler. Fahrgäste, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können bzw. bei denen noch nicht der vollständige Impfschutz erreicht ist, sind verpflichtet, einen Testnachweis bei sich zu führen. Die entsprechenden Zertifikate und Nachweise sind bei jeder Fahrt mitzuführen, ebenfalls ein gültiges Ausweisdokument.
Es besteht auch weiterhin die Maskenpflicht im ÖPNV.
DEWEZET