Ärger um Änderung des Bebauungsplans Heinebecker Brücke

Anlieger erheben schwere Vorwürfe

Am Ende der Kolkwiese im Baugebiet „Über der Heinebecker Brücke II“ soll ein Haus entstehen.Foto bj

Am Ende der Kolkwiese im Baugebiet „Über der Heinebecker Brücke II“ soll ein Haus entstehen.Foto bj

Anlieger der Von-Mengerßen-Straße nutzten die Bürgerfragestunde, weniger um zu fragen, mehr um Statements abzugeben. Der Ausschussvorsitzende Klaus Brzesowsky ließ nicht nur hier und bei einer Sitzungsunterbrechung die Anlieger zu Wort kommen. Er versuchte andererseits aber auch, die Sitzung geordnet weiterzuführen.

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Eigentlich sind die Änderungen von Bebauungsplänen reine Formsache. So auch im weiteren Verlauf der öffentlichen Sitzung, als es um die Gebiete „Am Haarbach“ in Lachem, „In der Riege“ in Zersen und „Westerholtreede“ in Rumbeck ging. Planer Peter Flaspöhler erklärte, dass nach dem Gesetz sieben Jahre nach Aufstellung eines B-Plans eine Änderung möglich ist. Der Plan für „Über der Heinebecker Brücke II“ ist seinerzeit von Stadtplaner Simon erstellt und 1981 rechtskräftig geworden. Bis auf ein Grundstück, übrigens das neben dem Haus von Simon am Ende der Kolkwiese, sind alle bebaut. Und genau um das freie Grundstück geht es. Die Besitzer haben in den Jahrzehnten mehrfach gewechselt, Bauversuche sind gescheitert, die Lücke ist geblieben. Nun will der Eigentümer dort ein eingeschossiges Haus bauen.

Um dies zu ermöglichen, soll die Bebauungsgrenze neu festgesetzt werden. Das Problem besteht darin, dass im Einfahrtsbereich Leitungen verlegt sind. Von diesen muss ein gewisser Abstand gehalten werden. Dementsprechend sieht die Änderung des Bebauungsplans eine Verschiebung der Baugrenzen vor. Dagegen opponieren die Nachbarn Berle und Proske. Sie fordern die Einhaltung eines Abstandes von zehn Metern. Im Rahmen des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zwei Stellungnahmen abgegeben und einem Abwägungsverfahren unterzogen worden. So das übliche Prozedere bei allen Änderungen von Bebauungsplänen.

Bei der Abwägung wurde die Forderung nach zehn Meter Grenzabstand nicht berücksichtigt. Das wollten die Nachbarn nicht hinnehmen und meldeten sich in der öffentlichen Sitzung des Fachausschusses zu Wort. Ausschussvorsitzender Klaus Brzesowsky gab ihnen mit Sitzungsunterbrechungen die Möglichkeit sich zu äußern. Ein Kompromiss, wie von Ausschussmitgliedern vorgeschlagen, ist nicht möglich, da sich die Beschwerdeführer auf zehn Meter Abstand festgelegt haben und bei der Abwägung nur darüber entschieden werden kann. Eine neue Festlegung auf 7,50 Meter – das ist der Grenzabstand, den Berle und Proske beim Bau ihrer Eigenheime rund 40 Jahren eingehalten haben – würde bedeuten, dass das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans von vorn beginnen müsse. So bleibt es bei der Fünfmeterlinie bis zur Grundstücksgrenze. Die Ausschussmitglieder fassten nach fast 90-minütiger Beratung diesen Beschluss.

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